Die Kieferorthopädie bezeichnet den zahnmedizinischen Bereich, der sich mit der Erkennung, Behandlung und Verhütung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen befasst. Zum Aufgabengebiet des Kieferorthopäden gehören Kiefer- und Zahnregulierung mit kieferorthopädischen Apparaturen wie Zahnspangen zur Beseitigung von Anomalien der Zähne und des Kiefers. In unserer KFO Praxis in Hannover bieten wir kieferorthopädische Behandlungen auf dem neuesten Stand.
Das Wachstum der Kiefer endet bei Frauen im Durchschnitt mit dem 14. - 18. Lebensjahr, während es bei Männern oft noch bis zum 25. Lebensjahr anhalten kann. Der Hauptunterschied in der kieferorthopädischen Behandlung im Vergleich zu jüngeren Patienten liegt in der stärkeren Verfestigung des Kieferknochens und altersgemäß eingeschränkter Gewebereaktionen. Auch leiden erwachsene Patienten öfter an oralen Erkrankungen wie Gingivitis und Parodontitis. Ein weiterer Faktor, der die Behandlung erschweren kann, sind fehlende, lockere oder schadhafte Zähne. Alle diese Faktoren muss der Kieferorthopäde bei der Behandlung Erwachsener berücksichtigen oft ist sinnvoller, auf funktionelle und ästhetische Gesichtspunkte zu achten als auf eine lehrbuchgetreue Bisseinstellung.
Dennoch sind kieferorthopädische Maßnahmen in nahezu jedem Alter möglich, da es sich im Wesentlichen nur um Zahnfehlstellungen handelt, die wir bis ins hohe Alter problemlos ohne chirurgische Maßnahmen korrigieren können. Auch späte Verschlechterungen der Zahnstellungen sind heute in den meisten Fällen auch unsichtbar korrigierbar: Unser ältester Patient in Hannover war bislang 76 Jahre alt, d. h. nach oben hin gibt es keine Altersgrenze.
In einigen Fällen bei großen Abweichungen des abgelaufenen Knochenwachstums z. B. hinsichtlich Vorbiss, Rückbiss oder übermäßigem Längenwachstum des Gesichts, ist eine kieferchirurgische Mitbehandlung sehr hilfreich. Die ästhetischen und funktionellen Verbesserungen solcher Behandlungen sind eindrucksvoll. Viele Patienten erleben gerade nach solchen umfangreichen Behandlungen eine deutliche Steigerung ihres eigenen Selbstwertgefühls und damit der sozialen Akzeptanz und ihrer beruflichen Chancen.
Auch bei der Behandlung von Erwachsenen gilt unser Grundsatz, möglichst keine bleibenden Zähne zu entfernen. Dieses wichtige Ziel ist durch den Einsatz besonderer Behandlungsmaßnahmen in sehr vielen Fällen erreichbar. In besonderem Maße sind die Grundsätze des Balance-Behandlungskonzeptes für die Behandlung Erwachsener von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der Behandlungsmaßnahmen hinsichtlich der allgemeinen Gesundheit.
Beispiel einer Engstandsbehandlung ohne die Entfernung gesunder Zähne
Beispiel einer Engstandsbehandlung ohne die Entfernung gesunder Zähne
Die Behandlungszeit reicht von 6 Monaten bis zu 30 Monaten. In einigen Fällen ist nach der kieferorthopädischen Behandlung noch die Sanierung der Zahnfüllungen und Zahnprothetik bzw. Zahnimplantate durch Ihren Hauszahnarzt notwendig.
Rauchen und anderer Drogenkonsum sind die wichtigsten Kontraindikationen für die Anwendung festsitzender Behandlungsgeräte. Eine gute Ernährung ist besonders wichtig während der Behandlungszeit, um alle notwendigen Nährstoffe in ausreichender Menge für den Umbau des Kiefers und die Korrektur der Zahnstellung zur Verfügung zu haben. Deshalb ist eine Ernährungsberatung in einigen Fällen ein wichtiger Behandlungsbestandteil.
Für erwachsene Patienten werden, im Gegensatz zu vielen Behandlungen im Kinder- und Jugendalter, die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung meist nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, allerdings können kieferorthopädische Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Bei privaten Krankenversicherungen entscheiden Befund und Tarif über die Kostenübernahme kieferorthopädischer Maßnahmen. Je höher die tarifliche Einstufung, umso umfangreicher ist die Erstattung der Kosten - die Sätze liegen meist bei 60 bis 85 Prozent.
BEHANDLUNGSBEISPIELE EINER KIEFERORTHOPÄDISCHEN BEHANDLUNG VON ERWACHSENEN BEI IHREN KIEFERORTHOPÄDEN IN HANNOVER
Fall 1:
Patientin vor und nach kombinierter
kieferorthopädisch-kieferchirurgischer
Behandlung mit offenem Biss und Fehlproportionierung des Gesichts im Sinne eines fliehenden Kinns mit vertikaler Überentwicklung des Mittel- und Untergesichts.
Fall 2:
22 jähriger Patient mit ausgeprägtem Engständen des Ober und Unterkiefers sowie Vorlage des Unterkiefers (Progenie) vor und nach einer kombinierten kieferorthopädisch / kieferchirurgischen Behandlung.
Fall 3:
61 jährige Patientin mit multiplen Zahnlücken sowie rotierten und gekippten Zähnen nach Zahnverlusten vor und nach kieferorthopädischer und prothetischer Therapie bei vollständigem Zahnerhalt.
Fall 4:
33 jährige Patientin mit starken Rücken- sowie Schulterbeschwerden sowie kraniomandibulärer Dysfunktion (CMD) und ausgeprägter Unterkieferasymmetrie (Laterognathie) durch Fehlen eines Unterkieferseitenzahnes. Nach funktionstherapeutischer Behandlung mit der Alf/COPA Apparatur sowie kieferorthopädischer und prothetischer Weiterbehandlung mit der Lingualtechnik (Innenliegende unsichtbare Zahnspange) dauerhaft symptomfrei.
Fall 5:
26-jährige Patientin mit Progenie (Vorbiss des Unterkiefers), Kreuzbiss (seitlicher Fehlbiss der Backenzähne), Laterognathie (Seitabweichung des Unterkiefers) und Diskusverlagerung in beiden Kiefergelenken (Knacken) bei starken Kopf- und Rückenschmerzen. Die Behandlung erfolgte mit der COPA (Kraniomandibuläre Orthopädische Positionierungsapparatur) für 6 Monate mit Abklingen der Beschwerden. Danach erfolgte die kombinierte kieferchirurgisch-kieferorthopädische Behandlung mit der Multibracketapparatur und völlige Beschwerdefreiheit.
Fall 6:
38-jähriger Patient mit offenem Biss (fehlender Kontakt der seitlichen und vorderen Zähne) sowie schmerzhafter Diskusverlagerung im rechten Kiefergelenk (Knacken) vor und nach funktionstherapeutischer Behandlung mit der COPA (Kraniomandibuläre Orthopädische Positionierungsapparatur) und Weiterbehandlung mit Lingualtechnik (innenliegende unsichtbare Brackets / Zahnspange) sowie neuer Keramikkronen im Front-und Seitenzahnbereich.
siehe auch Abschlussfotos....
Bitte beachten Sie: Gemäß Heilmittelwerbegesetz zum Thema "vergleichende Werbung" weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die gezeigten Fotos selbstverständlich nicht Ihrem eigenen Ausgangs- oder möglichem Endbefund entsprechen, sondern es handelt sich um von uns selbst behandelte Patientenfälle. Diese Abbildungen sind nur für Mitglieder der Heilberufe (insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktiker, Osteopathen, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, etc.) zur weiterbildenden Information bestimmt.