Müssen bleibende Zähne im Zuge einer kieferorthopädischen Behandlung enfernt werden, um ein gutes Behandlungsergebnis zu erzielen?
Die Extraktion von bleibenden Zähnen beinhaltet große Risiken für den Gesamtorganismus. Obwohl es seltene Ausnahmen gibt, die eine Extraktion rechtfertigen, kommt es in unserer Praxis sehr, sehr selten dazu. In diesen seltenen Fällen sind besondere Behandlungsvorkehrungen zu treffen, um die o. g. Risiken zu minimieren.
Wann kann oder muss mit der kieferorthopädischen Behandlung begonnen werden?
Dies kann pauschal nicht beantwortet werden, da der richtige Behandlungszeitpunkt stark von der Behandlungsaufgabe abhängt. Wir beginnen bei sog. Frühbehandlungen frühestens im 4. Lebensjahr. Fragen Sie uns nach dem optimalen Zeitpunkt für Ihr Kind.
Bis zu welchem Alter ist Kieferorthopädie möglich oder sinnvoll?
Unsere älteste Patientin in Hannover war bis jetzt 76 Jahre alt, d. h. nach oben hin gibt es keine Altersgrenze.
Machen feste Spangen die Zähne kaputt?
Ein klares Nein! Es kommt nur auf die richtige und regelmäßige Reinigung der Zähne an. Sie erhalten in unserer Fachpraxis kostenlos als Teil der kieferorthopädischen Behandlung eine professionelle Ausbildung in der richtigen Zahnpflege für die feste Spange (Multibracketapparatur).
Wird die kieferorthopädische Behandlung von gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen?
Die GKV zahlen eine kieferorthopädische Grundversorgung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (Behandlungsbeginn) und für Erwachsene nur, wenn eine sog. schwere Kieferanomalie vorliegt, bei der eine kieferchirurgische Mitbehandlung erforderlich ist. Nicht übernommen werden die Behandlungen sogenannter leichter Kieferanomalien (kieferorthopädische Indikationsgruppen = KIG 1 oder 2) sowie Zusatzleistungen wie z. B. Funktionsdiagnostik und -therapie der Kiefergelenke, komplementärmedizinische Leistungen wie z. B. Akupunktur, aufwendigere Behandlungsverfahren wie Lingualtechnik etc.. Bereits im ersten kieferorthopädischen Beratungsgespräch erhalten Sie individuell detaillierte Informationen über die Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. der Kosten Ihrer kieferorthopädischen Behandlung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Patienten der KIG 1 oder 2 häufig wegen der Störungen im Zahn-Mund-Kieferbereich ernst zu nehmende gesundheitliche Risiken i. S. des Balance-Behandlungskonzeptes haben. Wir raten deshalb allen GKV-Versicherten, für sich selbst oder die zu behandelnden Kinder (8 Monate Wartezeit) vor dem ersten kieferorthopädischen Beratungstermin in unserer Praxis in Hannover eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Bitte, prüfen Sie vor dem Versicherungsabschluss, ob der Vertrag eine Leistungsübernahme für kieferorthopädische Leistungen auch dann vorsieht, wenn die GKV wegen der ggf. zutreffenden kieferorthopädischen Indikationsgruppen = KIG 1 oder 2 nicht als Kostenträger eintritt.
Wird die kieferorthopädische Behandlung von privaten Krankenkassen (PKV) übernommen?
Prinzipiell ja, auch ohne Altersbegrenzung. Es gibt jedoch so viele verschiedene Tarifformen in der PKV, dass genaue Informationen über die Leistungsfähigkeit Ihres Versicherungsvertrages nur nach gründlichem Studium der Vertragsunterlagen möglich ist. Grundsätzlich gilt, dass in der PKV nur das bei Vertragsabschluss unbekannte Risiko ohne Risikozuschläge mitversichert ist, deshalb ist es ratsam, vor der kieferorthopädischen Erstberatung den Versicherungsschutz zu optimieren. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern. In letzter Zeit hat sich das Erstattungsverhalten einiger privater Versicherer dramatisch verschlechtert. Mit Hilfe sogenannter beratender Zahnärzte, die anonym bleiben wollen und im Dienste der Versicherungsgesellschaften stehen, werden anonyme Kostenprüfungen der Behandlungspläne vorgenommen, und mit fragwürdigen fachlichen Argumenten wird die geplante Behandlung und die Übernahme der Behandlungskosten ganz oder teilweise in Frage gestellt, mit dem durchschaubaren Ziel, die Patienten in ihrer Entscheidung zur Behandlung zu verunsichern und Behandlungskosten einzusparen. In dieser Hinsicht sind folgende Versicherer negativ aufgefallen: Allianz, ARAG. Aber auch in solchen Fällen ist die Kostenübernahme mit Hilfe unabhängiger Gutachter in der Regel durchsetzbar.
Sollte man das Daumen- und Fingerlutschen der Kinder auf jeden Fall so früh wie möglich abtrainieren?
Nein, da es sich hierbei um ein komplexes Problem handelt. Ein einfaches Absetzen des Lutschens z. B. durch Verbote ohne kieferorthopädische Begleitbehandlung birgt gesundheitliche Risiken. Im kieferorthopädischen Beratungsgespräch erklären wir Ihnen gern die individuellen Zusammenhänge.
Ist ein ästhetisch gutes Aussehen der Zähne und der Kiefer ein Zeichen für eine gute Funktion?
Nein!!! Das Gegenteil kann (nicht selten) der Fall sein. Die intensive fachzahnärztliche Untersuchung nach dem Balance-Behandlungskonzept kann hier Klarheit schaffen. Im Umkehrschluss gilt aber, dass ein Behandlungsergebnis nach dem Balance-Behandlungskonzept den Charme der natürlichen individuell optimalen Ästhetik hat. Diese ist nicht an angloamerikanischen Normwerten orientiert, sondern an der optimalen Einstellung der Funktionskreise.
Ist jeder schiefe Zahn ein Gesundheitsproblem?
Im Prinzip nein, jedoch verursacht aufgrund der großen Bedeutung der Zähne für das Nervensystem fast jede Abweichung von der Optimalstellung eine periphere Anpassung der Funktionskreise im Sinne einer Belastung.
Ist das nicht schmerzende, aber knackende oder reibende Kiefergelenk ein Gesundheitsrisiko für den Gesamtorganismus?
Ja! In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle liegt eine echte Fehlfunktion vor, die leider auch in Fachkreisen heute noch zu harmlos dargestellt wird, da subjektiv am Kiefergelenk jahrelang nur geringe Beschwerden entstehen. Tatsächlich handelt es sich für den Geamtorganismus um eine schwere Erkrankung mit ernsten, manchmal irreversiblen Gesundheitsschäden.
Ist eine Behandlung mit der festen Spange schädlich für mein Zahnfleisch?
Nein! Jedoch kann es mangelhafte Ernährungszustände der Gewebe geben, die Schäden hervorrufen. Bei der Behandlung nach dem Balance-Behandlungskonzept kümmern wir uns um die Optimierung Ihrer Ernährung, damit solche Mangelzustände vermieden werden.
Ist Rauchen mit der kieferorthopädischen Behandlung vereinbar?
Nein!! Durch die Gifte des Rauchs (Nikotin und Teerstoffe) wird das Gewebe in seiner Umbauaktivität behindert. Es kann zu irreparablen Schäden kommen.
Kann die feste Spange die Funktionen der Kiefer im Sinne einer guten Funktion der Wirbelsäule beeinträchtigen?
Im Prinzip ja! Im Balance-Behandlungskonzept verwenden wir jedoch sehr große Mühe darauf, dieses Risiko auszuschließen, um so nur die großen Vorteile dieses Behandlungsgerätes zu erhalten.
Können die Aufgaben der festen Spangen auch genauso gut von herausnehmbaren Spangen übernommen werden?
Nein! Herausnehmbare und feste Spangen haben verschiedene Aufgaben und sind beide sinnvoll und nützlich für ihre spezielle Behandlungsaufgabe. Sie können sich in der Regel nicht gegenseitig ersetzen.
Kann fast jede Behandlungsaufgabe mit dem Bionator ausgeführt werden?
Nein! Der Bionator ist ein gutes Behandlungsgerät für etwa 20 % der kieferorthopädischen Behandlungsaufgaben. Leider wird dem Gerät wahrscheinlich aufgrund seines Namens "Bio" mehr biologische Wirksamkeit zugedichtet, als die Therapieform tatsächlich leisten kann. Der Bionator ist ein gutes Gerät für bestimmte Aufgaben, nicht mehr. Wir raten zur Vorsicht, wenn er als Allheilmittel, insbesodere beim Erwachsenen, eingesetzt werden soll.
Verursacht eine Spangenbehandlung Schmerzen?
Die Wahrheit ist: In den ersten 3 bis 7 Tagen nach dem Eingliedern des Gerätes kann es zu Missempfindungen kommen, die in fast jedem Fall danach völlig abklingen. Die Stärke dieser Missempfindung variiert sehr stark je nach individueller allgemeiner Empfindlichkeit. Die moderne Kieferorthopädie hat durch biologischeren Einsatz der Kräfte und Materialien hier in den letzten Jahren einen enormen Fortschritt im Sinne einer Schmerzverminderung erzielt, so dass heute etwa die Hälfte der Patienten gar keine Schmerzen mehr erleben.
Sind nach Abnahme des festen Behandlungsgerätes Rückstände oder Beschädigungen an den Zähnen zu erwarten?
Ein klares Nein! Wenn die Richtlinien der Zahnpflege erfüllt werden, kann mit bloßem Auge kein Unterschied zum nicht behandelten Zahn festgestellt werden. Die elektronenmikroskopisch feststellbaren Unterschiede verschwinden nach einigen Wochen durch Remineralisation aus dem Speichel ebenfalls.